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Schelhammer

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Current research project

Title / Titel Humanitarian Interventions and International Humanitarian Conflict Management. Armed Protection of Human Rights Between National Realism and Supranational Institutionalism
PDF Abstract (PDF, 14 KB)
Original title / Originaltitel Humanitäre Interventionen und internationales humanitäres Konfliktmanagement. Der bewaffnete Menschenrechtsschutz zwischen staatlichem Realismus und überstaatlichem Institutionalismus
Summary / Zusammenfassung Untersuchungsgegenstand dieses interdisziplinären Projekts aus politischer Philosophie, internationaler Sicherheit und Völkerrecht bilden die sog. humanitären Interventionen. Als eine militärische Form des zwischenstaatlichen Interventionismus stellt sie das zwangsbewehrte Instrumentarium des internationalen Menschenrechtsschutzes dar, um anhaltend schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen an Zivilbevölkerungen notfalls mit Waffengewalt zu beenden. Ein solches militärisches Eingreifen in den vorbehaltenen Bereich eines delinquenten Staats erfolgt entweder durch von den Vereinten Nationen mandatierte kollektive Zwangsmassnahmen im Rahmen ihres Friedenssicherungsregimes oder unilateral durch Einzelstaaten sowie im Staatenverbund und damit ohne Autorisierung des UN-Sicherheitsrats.

Obwohl sich die Staatenwelt dieses menschenrechtlichen Imperativs im Zuge der Entspannungspolitik der 1990er Jahre in zahlreichen internationalisierten Regionalkonflikten bediente, bleibt er bis dato begrifflich verworren sowie inhaltlich vage, zudem rechtlich diffus und moralisch strittig: Ein humanitärer Interventionstitel ist im geltenden Völkerrecht weder vertragsrechtlich statuiert noch findet sich im UN-Satzungsrecht ein ihn regulierender Passus; auch ist er nicht gewohnheitsrechtlich etabliert oder in statu nascendi begriffen; zudem stünde er konzeptionell im Konflikt mit dem völkerrechtlichen Souveränitätsprinzip. Da rechtspositiv die gesetzliche Verankerung und somit die entsprechende institutionelle Ausgestaltung fehlen, besteht für den bewaffneten Menschenrechtsschutz im internationalen Konfliktmanagement keinerlei eigenständige Ermächtigungsgrundlage. Eine humanitäre Intervention ist nur indirekt unter dem Tatbestand der Friedensbedrohung legalisiert, nicht jedoch aufgrund genuin menschenrechtlicher Tatbestandsvoraussetzungen. Wird sie als Nothilfe praeter legem durchgeführt, stellt sie eine contradictio in adiecto dar. Der hierbei geführte Diskurs um die Gesetzeswidrigkeit und Rechtmässigkeit eines humanitären Interventionstitels, seines Legalitätsdefizits und seines Legitimitätsanspruchs sowie die Bedingungen der Möglichkeit einer solchen Rechtsfigur mit faktischer Kraft, veranschaulicht den scharfen Kontrast zwischen rechtspolitischen Konditionalitäten und rechtsmoralischen Prinzipien, der sich in einer Lücke zwischen geltendem Recht und geforderter Moral manifestiert. Das Dilemma des humanitären Konfliktmanagements in der gegenwärtigen Rechtskonstellation offenbart sich denn auch in den tradierten Legitimierungsstrategien aus westfälischem ius ad bellum-Prinzip und spätscholastischer bellum iustum-Doktrin.

Das vorliegende Dissertationsprojekt im Rahmen der internationalen Konfliktforschung zeigt auf, wie die Staatenwelt und die Weltgemeinschaft ihre humanitären Konfliktmanagementaktivitäten ausrichten und welcher Legitimierungsstrategien sie sich bedienen, wenn sie sich mit schweren systematischen Menschenrechtsverletzungen konfrontiert sehen. Auf der Grundlage ausgewählter humanitärer Testfälle werden die hierfür notwendigen externen und intrinsischen Faktoren erfasst und kriterial verortet. Die Analyse soll Intentionalitäten und Implikationen der jeweiligen Intervenienten offenlegen, um folgende Kernfragen hinreichend beantworten zu können: Inwieweit folgt einzelstaatliche Agitation den Prinzipien des Realismus und wie einflussreich sind dabei die überstaatlichen Regulative auf die inneren Entscheidungsfindungsprozesse? – Welche Rolle spielen die institutionellen Rahmenbedingungen für den bewaffneten Menschenrechtsschutz und wo bestehen Friktionen? – Befindet sich das internationale humanitäre Konfliktmanagement in einer Konsolidierungsphase, die einen neuen Aggregatszustand hin zur Weltstaatlichkeit bedeutet? Das Erkenntnisinteresse richtet sich hierbei auf ein supranational zu etablierendes Konfliktmanagement im Rahmen eines bellum iustum et legale, dessen faktische Kraft schwere Menschenrechtsverletzungen effektiv zu verhindern weiss.
Keywords / Suchbegriffe international humanitarian law, law of armed conflict, human rights, international security, collective measures, emergency relief, peacekeeping, peace-building, peace-making, just war, responsibility to protect, legality, legitimacy, humanitarian intervention, interventionism, conflict management, realism, liberalism, institutionalism, unilateralism, genocide, crimes against humanity
Project leadership and contacts /
Projektleitung und Kontakte
M.A. (lic. phil.) Christoph Schelhammer (Project Leader) c.schelhammer@gmx.ch
Funding source(s) /
Unterstützt durch
No project-specific funding
doctoral dissertation
Duration of Project / Projektdauer Mar 2009 to Dec 2012